AGBs / Datenschutz

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeines Geltungsbereich

(1) Sämtliche Aufträge, Bestellungen, Lieferungen und sonstige Leistungen
werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende
oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Vertragsabwicklung

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Erteilung eines Auftrages/
einer Bestellung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar.
Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
(2) Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend. Ergänzungen, Abänderungen oder sonstige
mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
(3) Das Eigentum und die Urheberrechte an allen von uns gestellten
Zeichnungen, technischen und sonstigen Unterlagen verbleibt allein bei uns.
Dritten dürfen diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche schriftliche
Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind auf
Verlangen an uns zurückzusenden. Der Nachbau unserer Liefergegenstände,
für die wir das Urheberrecht in Anspruch nehmen, ist nicht gestattet.
(4) Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausführung
unverbindlich, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich durch
uns als verbindlich bestätigt. Für die Richtigkeit der vom Besteller zu liefernden
Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster o.ä., trägt dieser allein die Verantwortung.
(5) Abfallmaterial von uns zur Bearbeitung überlassenen Teilen wird unser Eigentum.

§ 3 Preise

(1) Unsere Preise gelten ab Werk, exklusive Verpackung, Fracht, Porto,
Versicherung und sonstige Versandkosten. Dies gilt auch für Teillieferungen
und Eilsendungen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen  wurden.
Für verauslagte Kosten können wir von dem Kunden Erstattung verlangen.
(2) Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Alle Zahlungen sind entsprechend der getroffenen Vereinbarungen
ohne jeden Abzug frei an die von uns vorgesehene Zahlstelle zu leisten.
Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb der Frist über den Betrag verfügen können.
(2) Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, kommt der
Kunde nach Ablauf von 14 Tagen nach dem Fälligkeitstag in Verzug, ohne
dass es einer weiteren Erklärung durch uns bedarf.
(3) Zahlungen können nach unserer Wahl auch auf andere, noch offen stehende Forderungen verrechnet werden.
(4) Bei Sistierung von Aufträgen ist der vereinbarte Preis unter Abzug der
Kosten für die von uns bis zur vollständigen Fertigstellung der bestellten
Ware noch auszuführenden Teilarbeiten sofort fällig.
(5) Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Gleiches gilt für Stundungsabreden oder die Vereinbarung von Ratenzahlungen.
(6) Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen.
Diskont- und Wechselspesen sowie Zinsen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort zu vergüten.
Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen.
(7) Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§§ 352, 353 HGB) sind wir berechtigt,
ab Fälligkeit von dem Kunden Fälligkeitszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (derzeit 5 % p.a.) zu fordern.
Liegen die Voraussetzungen des Zahlungsverzugs vor, sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
(8) Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, hat er eine eidesstattliche Versicherung
nach § 807 ZPO abgegeben hat, ist über sein Vermögen ein
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder wurde die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ausreichende Sicherheitsleistungen
zu verlangen. Gleiches gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung
der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. In den vorstehend
genannten Fällen werden alle uns zustehenden Forderungen sofort fällig.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung

(1) Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist unzulässig, soweit die
Forderung des Kunden nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(2) Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung
des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(3) Die Abtretung von gegen uns erworbenen Forderungen ist ausgeschlossen.

§ 6 Lieferung – Verpackung – Gefahrübergang

(1) Liefertermine/Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt werden.
(2) Angegebenen Lieferzeiten berechnen sich frühestens ab dem Tage der
Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns, im Falle nachträglicher
Änderungen erst ab dem Tage der Absendung der entsprechenden
schriftlichen Bestätigung. Ist die Leistung einer Anzahlung vereinbart
worden, beginnt die Lieferfrist nicht vor dem Datum des Zahlungseingangs zu laufen.
(3) Die Einhaltung der Liefertermine / Lieferzeiten setzt voraus, dass die
Bestellung vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt wurden sowie
sämtliche vom Besteller beizubringende Unterlagen, Zahlungen und Sicherheiten
termingerecht bei uns eingegangen sind. Die Liefertermine/-
zeiten verschieben bzw. verlängern sich angemessen, sofern die vorstehenden
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt sind. Lieferverzögerungen,
die darauf beruhen, dass der Kunde Änderungswünsche gegenüber dem
ursprünglichen Auftrag geltend macht, gehen zu seinen Lasten. Der Besteller
trägt die Mehrkosten einer durch ihn zu vertretenden Verzögerung oder
Unterbrechung der uns obliegenden vertraglichen Leistungen.
(4) Teillieferungen sind zulässig.
(5) Die Verpackung – soweit erforderlich – wird nach unserem Ermessen
und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vorgenommen und berechnet.
(6) Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab
Werk“ vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir dem
Kunden dieWare in unserem Werk zur Verfügung gestellt oder dieWare an
das Transportunternehmen übergeben haben. Dies gilt auch dann, wenn
die Aufstellung der Ware durch uns an einem anderen Ort erfolgt oder
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand /
die Abholung in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(7) Auf Abruf bestellte Waren sind spätestens innerhalb von 6 Monaten,
vom Tage der Bestellung an gerechnet, abzunehmen, sofern nicht ausdrücklich
eine längere Frist vereinbart wurde.
(8) Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Warenannahme
(9) Verzögert sich der Versand / die Abholung der Ware aus Gründen, die
der Kunde zu vertreten hat, um mehr als einen Monat nach Anzeige der
Versandbereitschaft, so sind wir berechtigt, für jeden Monat (ggf. zeitanteilig)
ein Lagergeld in Höhe von mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages
zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder nur ein
geringerer Schaden entstanden ist. Für den Fall, dass in unserem Werk
keine Einlagerungsmöglichkeit für die Ware besteht, ist der Kunde verpflichtet,
Verfügungen über eine anderweitige Unterbringung zu treffen.
(10) Von uns nicht zu vertretende Umstände, die in unserem Betrieb oder
in dem eines Zulieferers auftreten und uns an der rechtzeitigen Erbringung
unserer vertraglich geschuldeten Leistungen hindern – insbesondere
Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, Transportbehinderungen,
Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, behördliche Maßnahmen oder
Verordnungen sowie alle sonstigen Fälle unvorhersehbarer Ereignisse und
höherer Gewalt – berechtigen uns, die Leistung/Lieferung um die Dauer der
Behinderung (zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit) hinaus zu schieben.
Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
wenn die vorstehend genannten Umstände dazu führen, dass uns die
Erbringung der geschuldeten Leistung unmöglich wird oder nur noch mit
grob unverhältnismäßigem / unzumutbarem Aufwand möglich ist.
(11) Dauert die in Absatz 10 genannte Behinderung länger als 3 Monate,
so ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten. Die gesetzlichen
Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen
Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung
zustehenden Forderungen (Vorbehaltsware).
(2) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention
notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für alle Beeinträchtigungen
sonstiger Art, wie beispielsweise die Beschädigung oder Vernichtung
der Ware. Unabhängig davon, hat der Kunde bereits im Vorhinein die
Dritten auf unsere an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.
(3) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden
eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung
ist nur im ordentlichen Geschäftsgang gestattet. Bei Pfändungen,
Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen durch
Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder
der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung
gegen seinen Vertragspartner mit allen Nebenrechten sicherungshalber an
uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wir
nehmen die Abtretung an. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen.
Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem
von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
(5) Nach der Abtretung bleibt der Kunde bis auf Widerruf zur Einziehung
der in diesem Abschnitt abgetretenen Forderungen ermächtigt. Der Kunde
wird auf die abgetretenen Forderungen geleisteten Zahlungen bis zur Höhe
der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung,
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten
Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit
des Kunden, sind wir berechtigt, die ihm erteilte Einziehungsbefugnis
zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung
unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung
offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung
der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinen Vertragspartnern verlangen.
(6) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde
uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu
erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(7) Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten
oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden zusammen:
„Verarbeitung“ und im Hinblick auf den Liefergegenstand: „verarbeitet“)
erfolgt für uns; der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand
wird als „Neuware“ bezeichnet. Der Kunde verwahrt die Neuware für
uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(8) Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
steht uns Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus
dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum
Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung
ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich
die Parteien darüber einig, dass der Kunde uns Miteigentum an der Neuware
im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu
der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
(9) Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit
Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer
besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als
Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber
in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw.
der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung
an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(10) Übersteigt der Wert der Sicherung unserer Ansprüche gegen den
Kunden um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und
nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§ 8 Rechte und Pflichten bei Mängeln

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen
gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachgekommen
ist. Bei verspäteter Mängelanzeige sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
Mängel sind uns schriftlich anzuzeigen.
(2) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
(3) Die Sachmangelhaftung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die
beim Kunden durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
(4) Mängelansprüche sind nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels
oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung
des Entgelts (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
(5) Für gebrauchte Waren sind Mängelansprüche grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die vorherige Besichtigung der gebrauchten Ware steht dem Kunden frei.
Verzichtet der Kunde auf eine Besichtigung der gebrauchten Ware, so geht dies allein zu seinen Lasten.
(6) Sachmängel für Fremderzeugnisse, welche wir von Dritten beziehen
und unverändert an den Kunden weiterliefern, sind von uns nicht zu vertreten.
Die Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

§ 9 Haftung – Schadensersatz

(1) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit,
einschließlich des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Abs. 1 aufgeführten
Ausnahmefälle vorliegt. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober
Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche
(insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und
Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für
den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln –
gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in
den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen
Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke) oder §
634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung
von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht).
(2) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche
gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang
stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit
Schadensersatzansprüche gegen uns bestehen, die mit einem Mangel
nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie ebenfalls die Verjährungsfrist des Abs. 1 Satz 1.
(3) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender
Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes
oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir
ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
b) Die Verjährungsfristen gelten zudem nicht in den Fällen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(4) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung,
die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für
Lieferung und Zahlung ist Lübeck.
(2) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder
in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, gilt Lübeck als Gerichtsstand
für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Ist der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens,
ist ebenfalls Lübeck Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
(3) Darüber hinaus sind wir berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

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Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner Inhalte und der dort angebotenen Leistungen, verarbeitet.

Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Verordnung (EU) 2016/679, also der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend nur „DSGVO“ genannt), gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

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Unsere Datenschutzerklärung ist wie folgt gegliedert:

I. Informationen über uns als Verantwortliche
II. Rechte der Nutzer und Betroffenen
III. Informationen zur Datenverarbeitung

I. Informationen über uns als Verantwortliche

Verantwortlicher Anbieter dieses Internetauftritts im datenschutzrechtlichen Sinne ist:

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Mit Blick auf die nachfolgend noch näher beschriebene Datenverarbeitung haben die Nutzer und Betroffenen das Recht

  • auf Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (vgl. auch Art. 15 DSGVO);
  • auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (vgl. auch Art. 16 DSGVO);
  • auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (vgl. auch Art. 17 DSGVO), oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO;
  • auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. auch Art. 20 DSGVO);
  • auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern sie der Ansicht sind, dass die sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).

Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.

Ebenfalls haben die Nutzer und Betroffenen nach Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.

III. Informationen zur Datenverarbeitung

Ihre bei Nutzung unseres Internetauftritts verarbeiteten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, der Löschung der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren gemacht werden.

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Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

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In unserem Internetauftritt setzen wir Google Maps zur Darstellung unseres Standorts sowie zur Erstellung einer Anfahrtsbeschreibung ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Durch die Zertifizierung nach dem EU-US-Datenschutzschild („EU-US Privacy Shield“)

https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

garantiert Google, dass die Datenschutzvorgaben der EU auch bei der Verarbeitung von Daten in den USA eingehalten werden.

Um die Darstellung bestimmter Schriften in unserem Internetauftritt zu ermöglichen, wird bei Aufruf unseres Internetauftritts eine Verbindung zu dem Google-Server in den USA aufgebaut.

Sofern Sie die in unseren Internetauftritt eingebundene Komponente Google Maps aufrufen, speichert Google über Ihren Internet-Browser ein Cookie auf Ihrem Endgerät. Um unseren Standort anzuzeigen und eine Anfahrtsbeschreibung zu erstellen, werden Ihre Nutzereinstellungen und -daten verarbeitet. Hierbei können wir nicht ausschließen, dass Google Server in den USA einsetzt.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung der Funktionalität unseres Internetauftritts.

Durch die so hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Anfahrtsbeschreibung zu übermitteln ist.

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